Niemand arbeitet umsonst, auch wir nicht! Da unsere Beratung nicht darauf abzielt, Ihnen ein Finanzprodukt zu verkaufen, müssen wir uns in diesem Bereich über Gebühren bzw. Honorare finanzieren.
Wichtig: sollten wir Ihnen im Rahmen unseres "Eigenheimsparplans" tatsächlich ein Finanzprodukt vermitteln (z.B. einen Bausparvertrag) verzichten wir natürlich auf die Berechnung einer Gebühr bzw. eines Honorars. In den Fall wird unsere Tätigkeit ja letztlich vom jeweiligen Produktanbieter bezahlt und "doppelt kassieren" wollen wir nicht.
Bei unseren Gebühren/Honoraren orientieren wir uns an den Gebührensätzen der Verbraucherzentralen im Bereich "Finanzberatung" bzw. an den "mittleren Stundensätzen" der Steuerberater (aktuell kalkulieren wir mit 90 Euro je Stunde zzgl. 19% MWSt.). Selbstständige können das Beratungshonorar übrigens i.d.R. als Betriebsausgabe geltend machen.
Sie können unsere Beratung übrigens auch verschenken! Gerne erstellen wir für Sie einen Geschenkgutschein, der bei all unseren Kooperationspartnern vor Ort eingelöst werden kann.
Im Rahmen der sog. Erstberatung können wir normalerweise die wichtigen Punkte besprechen und klären. Insbesondere bei Selbständigen und Existenzgründern kann sich aber je nach persönlichen Gegebenheiten ein höherer Beratungsaufwand ergeben. Dann würden wir unseren Zeitaufwand und unsere Kosten individuell kalkulieren und Ihnen ein entsprechendes Angebot machen. Überraschende oder gar versteckte Kosten müssen Sie nicht befürchten.